Unser Van Ausbau ist mittlerweile fertig und wir möchten unseren Campervan vom LKW zum Wohnmobil umschreiben. In diesem Beitrag geht es um die Voraussetzungen bei der Wohnmobilzulassung und wir geben dir Tipps, wie auch du mit deinem Van problemlos durch die Wohnmobilzulassung kommst.

Wir haben während des gesamten Ausbaus eine genaue Buchhaltung geführt und alle Campervan Ausbau Kosten in eine Tabelle eingetragen. Angefangen von den Schrauben bis zu der Standheizung und den Solarzellen ist alles dabei. Du kannst dir die PDF-Datei mit allen Links zu den verwendeten Produkten hier kostenlos runterladen.

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Gründe um den Camper zum Wohnmobil umzuschreiben

Die meisten Transporter sind als LKW zugelassen und die KFZ Versicherung ist für LKW’s ziemlich teuer. Die KFZ Versicherung beim Wohnmobil ist erheblich günstiger und wir bezahlen für Vollkasko nur rund 548€ im Jahr. Beim LKW waren es für nur Teilkasko ganze 1577€ im Jahr, also ein großer Unterschied. Die Steuer ist beim Wohnmobil oft geringfügig teurer, aber bei uns ist es wirklich nur ein minimaler Betrag. Insgesamt lohnt sich die Umschreibung zum Wohnmobil also schon aus finanzieller Sicht.

Außerdem ist es offiziell auch nicht ganz legal einen Transporter mit LKW Zulassung als Wohnmobil auszubauen und diesen als LKW angemeldet zu lassen. Durch den Umbau des Fahrzeugs entsteht eine neue Fahrzeugart und die Betriebserlaubnis ist nicht mehr gültig.

Deswegen empfehlen wir dir den Camper zum Wohnmobil umzumelden. So bist du auf der sicheren Seite und sparst zudem noch ordentlich Geld bei der Versicherung.

Es lohnt sich den Transporter zum Wohnmobil umzuschreiben!

TÜV Nord, TÜV Süd & DEKRA

Die Zulassungsstellen von TÜV und DEKRA haben zum Teil unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein Wohnmobil ausmacht. Laut unserer Recherche bestehen DEKRA und TÜV Rheinland auf einen festen Einbau des Kochfeldes. Bei dem TÜV Nord hingegen kann anscheinend ein einflammiger Kartuschenkocher eine Kochgelegenheit sein, wenn er eine Zündsicherung hat und in sicherer Umgebung fest verschraubt ist.

Es kommt auf den Prüfer an

Prüfer haben große Freiheiten bei der Abnahme zum Wohnmobil, da sie Anforderungen oft nach eigenem Ermessen stellen können. Besonders der Interpretationsspielraum einzelner Anforderungen wie etwa der Kochgelegenheit oder der wohnliche Eindruck ist groß. Der Prüfer von TÜV Süd hat bei unserem Mercedes Sprinter (erster Ausbau) penibel darauf geachtet, dass man kein blankes Metall sieht. Laut ihm sieht es nicht „wohnlich“ aus und ähnelt zu sehr einem Transporter als ein Wohnmobil. Außerdem hat ihm die Laderolle von unserem Dachträger „gestört“ und wir mussten sie abnehmen. Das waren unserer Meinung nach total unnötige Vorgaben, die einem anderen Prüfer sicherlich nicht gestört hätten.

Unser Tipp für die Wohnmobilzulassung: wenn der Prüfer gewöhnungsbedürftige Vorgaben hat, fahr einfach zu einem anderen Prüfer.

Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung

Um den selbst ausgebauten Campervan zum Wohnmobil umzuschreiben muss man den Van Ausbau vom TÜV abnehmen lassen. Der Prüfer überprüft die Verkehrssicherheit und achtet darauf, dass die Kriterien zur Klassifikation als Wohnmobil erfüllt sind. Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils keine Gefahr für die Insassen ausgehen.

Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist. Dies erfordert folgende fest eingebaute Mindestausstattung:

  • Sitzgelegenheit mit Tisch: Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
  • Schlafgelegenheit: Dies kann auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, wenn sich eine ausreichend große und ebene Liegemöglichkeit ergibt.
  • Kochmöglichkeit: Der Kocher muss fest installiert sein, wobei eine Bedienung von außen (z.B. unter der geöffneten Heckklappe) zulässig ist. Der Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und über eine Zündsicherung verfügen.
  • Schrank oder Stauraum: Kleidung und Proviant müssen während der Fahrt sicher verstaut werden können. Handschuhfächer usw. sind nicht ausreichend.

Nachfolgend gehen wir noch einmal ausführlich auf die Voraussetzungen bei der Wohnmobilzulassung ein und geben dir Tipps, wie wir unseren Campervan erfolgreich vom LKW zum Wohnmobil umgeschrieben haben.

Sitzgelegenheit mit Tisch

Wir haben uns in unserem Van für eine Sitzgelegenheit entschieden, welche mittels Hubtisch* zu einem Bett umgebaut werden kann. Tagsüber haben wir ausreichend Platz um am Tisch zu sitzen und innerhalb von zwei Minuten können wir unsere Sitzecke zu einem gemütlichen Bett umbauen. Der Tisch darf im Gegensatz zur restlichen Ausstattung auch demontierbar sein. Er darf also abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.

Unsere Sitzgelegenheit mit Tisch

Schlafgelegenheit

Eine weitere Voraussetzung bei der Wohnmobilzulassung ist die Schlafgelegenheit. Diese darf auch eine umgeklappte Sitzbank sein. Wichtig ist, dass eine ausreichend große und ebene Fläche entsteht. Eine Matratze auf dem Boden gilt wohl nicht als Bett und der Beifahrersitz ebenfalls nicht. Unsere Sitzecke ist umgebaut auch unser Bett und wir haben eine 1,80 x 1,80 Meter große Liegefläche.

Kochmöglichkeit

Die Anforderungen an die Kochmöglichkeit gehen je nach Prüfstelle und jeweiligem Prüfer weit aueinander und sind unserer Meinung nach das komplizierteste bei der Wohnmobilzulassung. Fest steht: Der Kocher muss fest verbaut und für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und eine Zündsicherung haben. Wer sich jetzt denkt „kein Problem, dann stelle ich einfach einen Kartuschenkocher auf meine Küchenzeile und fertig“, den müssen wir enttäuschen- so einfach ist es leider nicht. Ein Spülbecken und eine Kühlmöglichkeit sind für die Wohnmobilzulassung nicht vorgeschrieben.

Folgende Kochmöglichkeiten sind beim Camper möglich:

  • Gaskochfeld
  • Gaskartuschenkocher
  • Spirituskocher
  • Elektrische Kochplatten wie ein Induktionskochfeld
  • Dieselkocher

Hier ist unsere Erfahrung von unseren beiden selbst ausgebauten Campern:

1) Bei unserem Sprinter hatten wir anfangs einen Kartuschenkocher* eingebaut. Diesen durften wir allerdings nur einbauen, weil wir ihn auf eine Schublade am Heck fest installiert haben, so dass er bei Verwendung bei geöffneter Hecktür außerhalb des Fahrzeuges ist. Wir hätten den Kartuschenkocher also nicht einfach auf unsere Küchenzeile montieren können. Später haben wir dann zu einem zweiflammigen Gaskocher inkl 5 Kilo Gasflasche gewechselt. Bei einem Induktionskochfeld hätten wir laut unserem Prüfer einen Landstromanschluss einrichten müssen.

2) Bei unserem Ducato haben wir ein dreiflammiges Kochfeld* verbaut, welches mit einer 11 Kilo großen Gasflasche betrieben wird. Dafür haben wir in unseren Küchenschrank einen luftdichten Gaskasten gebaut. Gas ist schwerer als Luft und damit das Gas bei Undichtigkeiten entweichen kann ist eine 100 cm² große Öffnung im Boden des Gaskastens vorgeschrieben. Der Gaskasten sowie die Gasinstallation müssen anschließend von einem Fachmann abgenommen werden. Unser Prüfer hat neben der Wohnmobilzulassung auch gleichzeitig die Gasprüfung gemacht und so mussten wir erfreulicherweise nicht zu verschiedenen Prüfern fahren.

Der Gaskasten sowie die Gasinstallation waren gar nicht so kompliziert wie gedacht und alle Infos dazu findest du in dem verlinkten Beitrag.

 

Schrank oder Stauraum

Diese Voraussetzung bei der Wohnmobilzulassung ist sicherlich selbst erklärend. Klamotten und Lebensmittel sollen während der Fahrt sicher verstaut werden und so ist ein Schrank ebenfalls Vorgabe bei der Wohnmobilzulassung. Wir haben neben unseren Küchenschränken auch Hängeschränke und somit mehr als genug Stauraum.

Worauf unser Prüfer außerdem Wert gelegt hat

Abgesehen von den offiziellen und bekannten Kriterien und Voraussetzungen gibt es aber auch noch einige andere Aspekte, die man bei der Wohnmobilzulassung erfüllen sollte.

Befestigung der Möbel

Bei Verkehrsunfällen darf von den Bauteilen eines Wohnmobils keine Gefahr für die Insassen ausgehen. Alle Möbel (mit Ausnahme von dem Tisch) müssen dauerhaft und fest mit dem Fahrzeug verschraubt und nur mit dem Einsatz von Werkzeug entfernbar sein. Unser Prüfer hat darauf geachtet, dass unsere Möbel nicht nur mit Schrauben, sondern auch mit Nietmuttern in der Fahrzeugkarosserie befestigt sind. Nietmuttern halten deutlich mehr Kraft aus als Schrauben und sind somit für die Befestigung von Möbeln besser geeignet.

Abgerundete Kanten

Die Kanten von Möbeln müssen abgerundet oder abgeschrägt sein. Es darf keine Verletzungsgefahr von spitzen Kanten ausgehen, an denen man sich stoßen oder verletzen kann. Unser Tipp für die Wohnmobilzulassung: einfach alle Kanten gründlich mit Schleifpapier abrunden.

Verriegelung von Türen und Schränken

Türen, Schränke oder Klappen müssen während der Fahrt verschlossen bleiben. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Wir haben unsere Hängeschränke sowie die Küchenschränke mit Kugelschnappern* gesichert. Wenn man sie richtig einstellt bleiben die Türen fest verschlossen, eine weitere Möglichkeit sind auch Magnete.

Frischwasser Versorgung

Der Prüfer bei unserem Sprinter hat außerdem gefragt wie groß unser Frischwassertank ist und wo und wie wir den Abwassertank befestigt haben. Bei unserem zweiten Ausbau hat sich der Prüfer für unsere Wasserversorgung nicht interessiert.

Fluchtwege

Außerdem benötigt der Campervan zwei voneinander unabhängige Fluchtwege. Bei uns ist das ganz einfach über die Schiebetür sowie die Hecktüren gewährleistet. Auch die Fenster sowie die Dachluke wurden von dem Prüfer auf ein Prüfzeichen inspiziert und eingetragen.

Wohnlicher Eindruck

Der Prüfer hat sehr auf einen wohnlichen Eindruck und Character geachtet. Bei unserem Fiat Ducato haben wir die Hecktüren, die Schiebetür sowie alle umliegenden Bereiche mit Filz verkleidet. Bei unserem Sprinter hatten wir dies nicht gemacht und man konnte das Blech sehen. Den Prüfer hat dies gestört, weil es für ihn nicht wohnlich aussah. So mussten wir unsere Hecktüren noch mit Stoff verkleiden.

Standheizung

Hat man eine zusätzliche Standheizung eingebaut muss diese bauartgenehmigt sein und eine CE-Kennzeichnung haben. Die Standheizung muss der Monatgeanleitung entsprechend eingebaut sein und das Fabrikschild mit dem Prüfzeichen muss auch nach dem Einbau jederzeit gut lesbar sein. Manche Ausbauen verbauen eine sogenannte „China Standheizung“, also eine günstige Standheizung ohne ein in Deutschland zugelassenes Prüfsiegel. Mit solch einer Standheizung würde man keine Wohnmobilzulassung bekommen.

Dachträger

Der Dachträger gilt offiziell als Ladung und ist bei der Wohnmobilzulassung somit nicht relevant. Bei dem Fiat haben wir den Dachträger aus Aluprofilen selber gebaut und hatten somit kein Prüfzeichen auf dem Dachträger. Der Prüfer hat den Dachträger mit den Solarzellen als höchste Stelle am Van gemessen und diese Höhe in den Fahrzeugbrief eingetragen. Trotzdem sollte man natürlich sehr gut auf die Befestigung des Dachträgers sowie der Solarzellen und weiterem Gepäck achten.

Zulässiges Gesamtgewicht

Auch das zulässige Gesamtgewicht ist bei der Wohnmobilzulassung ein wichtiges Thema. Die meisten Transporter haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wo der Transporter nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,2 Tonnen oder weniger hat. Die Angaben dazu findest du im Fahrzeugbrief. Wir haben bei dem Kauf von unserem Van darauf geachtet, dass es ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen hat. So haben wir genug Spielraum für den Ausbau, bei 3,2 Tonnen könnte es nämlich eng werden. Unser Tipp für die Wohnmobilzulassung: wiege dein Auto am Anfang vor dem Ausbau und mittendrin auch immer mal wieder. Gerade Holz ist schwerer als man denkt und auch Elektrobauteile wie Batterien oder ein Kühlschrank gehen ganz schön in’s Gewicht.

Das Gewicht von unserem L3H2 (7 Meter langen) Mercedes Sprinter mit 75 Liter Dieseltank

  • Leerer Dieseltank, ohne uns und ohne Ausbau: ca. 2250 Kilo
  • Voller Dieseltank, mit uns und ohne Ausbau: ca 2450 Kilo
  • Eingetragene Leermasse inkl Ausbau und Fahrer: ca. 3000 Kilo
  • Ausgebaut, mit vollem Dieseltank, Reisegepäck, 100 Liter Wasser & uns: ca. 3450 Kilo

Das Gewicht von unserem L3H2 (6 Meter langen) Fiat Ducato mit 120 Liter Dieseltank

  • Leerer Dieseltank, ohne uns und ohne Ausbau: ca. 2050 Kilo
  • Voller Dieseltank, mit uns und ohne Ausbau: ca. 2300 Kilo
  • Eingetragene Leermasse inkl Ausbau und Fahrer: ca. 2755 Kilo
  • Ausgebaut, mit vollem Dieseltank, Reisegepäck, 100 Liter Wasser und uns: ca. 3100 Kilo

Fazit: Unser 7 Meter langer Sprinter ist also aufgrund der Größe schon deutlich schwerer als unser 6 Meter lange Fiat Ducato. Der Sprinter hat eine Laderaumlänge von 4,30 Meter, der Ducato hat eine Ladefläche von 3,70 Meter. Wir haben also einen halben Meter weniger Platz zur Verfügung und haben dementsprechend auch weniger Materialen eingebaut. Unser Ducato hat zwar einen deutlich größeren Dieseltank, trotzdem ist der Ausbau rund 500 Kilo leichter geworden.

Unsere Tipps für die Wohnmobilzulassung

Wir haben im Internet recherchiert wo in unserer Umgebung es Prüfstellen gibt, die eine Umschreibung zum Wohnmobil vornehmen können. Dann haben wir bei verschiedenen Prüfstellen angerufen und gefragt, ob wir die Wohnmobilzulassung bei ihnen vornehmen können und wie es mit Terminen aussieht. Anschließend haben wir bereits vor dem Van Ausbau einen Termin mit dem Prüfer vereinbart und ihm unser Vorhaben erklärt und gefragt, welche Vorgaben wir bei der Wohnmobilzulassung einhalten müssen und worauf er Wert legt. Er hat uns viele Informationen gegeben und uns auch telefonisch noch einige Fragen beantwortet. Hat man einen netten Prüfer gefunden, sollte man unbedingt bei ihm bleiben und dort auch die finale Abnahme machen.

Sprich dich bevor du mit deinem Van Ausbau startest mit einem Prüfer ab.

Hast du das Gefühl der Prüfer hat seltsame Anforderungen an den Van Ausbau kannst du einfach zu einem anderen Prüfer fahren. Die Prüfstelle muss sich nicht bei dir im Ort oder im Landkreis befinden, du hast also wirklich die freie Wahl.

Fazit zur Wohnmobilzulassung

Bei unserem ersten Van Ausbau waren wir uns verunsichert ob und wie wir die Wohnmobilzulassung bekommen. Der Prüfer hatte es uns allerdings auch nicht gerade einfach gemacht. Bei unserem zweiten Van Ausbau war die Wohnmobilzulassung deutlich entspannter. Wir kannten die Voraussetzungen und der Prüfer hatte auch nicht so strikte Vorgaben. Auch der Bau von unserem Gaskasten sowie die Gasinstallation war nicht so schwierig wie gedacht. Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Beitrag zu den Voraussetzungen zur Wohnmobilzulassung und unseren Tipps deine Planung etwas vereinfachen konnten. Wir wünschen dir viel Erfolg bei der Ummeldung zum Wohnmobil!

2 Comments

  1. super,vielen Dank,für die absolut hilfreichen Tipps🥰🥰🥰alles was ich wissen wollte habe ich gefunden….1000 mal danke🥰

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